Halteverbotsschilder
Einsatzbereiche von Halteverbotsschilder
Bau- und Straßeninstandsetzungsarbeiten:
Große Veranstaltungen:
Umzüge und Umbaumaßnahmen:
Straßenreinigung und Winterdienst:
Infrastruktur- und Wartungsarbeiten:
In folgenden Stadtvierteln von München und Gemeinden sind wir gerne für Sie tätig:
München Allach, Am Hart, Harthof, Untermenzing, Altstadt Lehel, Haidhausen, Au, Aubing, Lochhausen, Langwied, Berg am Laim, Bogenhausen, Denning, Englschalking, Feldmoching, Fasanerie, Giesing, Großhadern, Hasenbergl, Holzapfelkreuth, Haidhausen, Hadern, Johanneskirchen, Laim, Lerchenau, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen, Moosach, Neubiberg, Neuhausen, Nymphenburg, Neuperlach, Obergiesing, Pasing, Obermenzing, Perlach, Pipping, Ramersdorf, Schwabing, Freimann, Freiham, Schwabing West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling Westpark, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, Trudering, Riem, Zamdorf, Zamilapark, Untergiesing, Harlaching, Oberschleißheim, Unterschleißheim, Lohhof, Garching, Garching-Hochbrück
Als erstes muss beim Mobilitätsreferat ein Antrag für ein temporäres Halteverbot gestellt werden.

Bei erfolgreicher Erteilung der Verkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung) beim Mobilitätsreferat in München

Als nächstes müssen die passenden Papiere vorbereitet werden. Die Zeitdokumente sowie die Vornotierungsliste müssen ausgedruckt werden.

Bei einem mobilen Halteverbot muss die genehmigte Zeitangabe unter dem Halteverbotsschild vermenkt werden. Ohne diese Angabe ist das Halteverbot ungültig.

Einige Städte oder Gemeinden schreiben Zusatzschilder z.B. 1060-31 "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" in Verbindung mit einer Halteverbotszone vor.

Verkehrszeichen 283-20 absolutes Halteverbot rechtsweisend

Verkehrszeichen 283-30 absolutes Halteverbot mit Doppelpfeil für eine Erweiterung des Halteverbots über 30 Meter


